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Häufige Fragen (FAQ)

  • FAQ Landstrom
  • FAQ Landgas
      • Wie kann ich den Landstrom Eifel beziehen?

        Unser Lanstrom Eifel ist in erster Linie ein Online-Produkt. Das macht Ihren Wechsel besonders einfach. Errechnen Sie sich Ihre persönlichen Jahreskosten mit dem Preisrechner (PLZ und Jahresverbrauch eingeben und „Ihren Strompreis berechnen“-Button drücken) Drücken Sie den „Jetzt Bestellen“-Button Füllen Sie die Vertragsdaten der Reihe nach aus. Sie brauchen für den Wechsel:
        1. Ihre Zählernummer
        2. den Namen Ihres derzeitigen Anbieters
        3. die Adresse der Lieferstelle
        4. Ihre Kundennummer bei Ihrem derzeitigen Anbieter
        5. Ihre Bankverbindung Absenden und in wenigen Minuten erhalten Sie Ihre Bestellbestätigung
        Sie mögen keine Formulare? Dann nutzen Sie einfach unsere Komfortanmeldung unter der kostenfreien Rufnummer 0800 – 951 2000 (montags-freitags von 8:00 - 18:00 Uhr).
      • Wie funktioniert der Wechsel von einem anderen Energieversorger zu unserem Landstrom?

        1. Ihre Bestellung

        Sie bestellen Landstrom Eifel über unser Internetportal. Dazu benötigen wir u. a. folgende Informationen:
        • Ihre Zählernummer (bei Eingabe in unserem Bestellformular ohne Leerzeichen)
        • den Namen Ihres derzeitigen Anbieters (nicht bei Neueinzug)
        • die Adresse der Lieferstelle
        • Ihre Kundennummer bei Ihrem derzeitigen Anbieter (nicht bei Neueinzug)
        • Ihre Bankverbindung
        Für eine zügige Abwicklung empfehlen wir Ihnen, bei Landstrom Eifel den gleichen Vertragspartner anzugeben, wie bei Ihrem bisherigen Versorger. So können wir sicherstellen, dass die Kommunikation mit Ihrem bisherigen Versorger reibungslos funktioniert. Umgehend nach Ihrer Bestellung erhalten Sie eine Bestätigung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Wenn Sie auf Nummer sichergehen möchten, können Sie zusätzlich auch noch eine Rechnung Ihres alten Versorgers an uns senden (Fax: 0800 – 951 2099 oder E-Mail: service@landwerke-eifel.de.

        Bitte halten Sie sich bei einem Anbieterwechsel an die vertraglich festgelegten Fristen. Sollten Sie noch länger als 12 Monate bei Ihrem bisherigen Versorger vertraglich gebunden sein, können wir Sie nicht mit Strom beliefern (siehe hierzu auch: Was passiert, wenn ich bei meinem bisherigen Versorger noch länger als 12 Monate vertraglich gebunden bin?)

        2. Ihre Kündigung beim bisherigen Versorger und die weitere Vorgehensweise

        2.1. Wir kündigen bei Ihrem bisherigen Versorger

        Wir kündigen in Ihrem Auftrag den Stromliefervertrag bei Ihrem bisherigen Versorger. Sie haben uns hierzu beim Bestellvorgang eine Vollmacht erteilt. Ihr bisheriger Versorger ist dazu verpflichtet, uns diese Kündigung innerhalb von zehn Werktagen zu bestätigen.

        Sofern Sie schon selbst Ihren Stromvertrag gekündigt haben, so ist dies nur von Vorteil. Wir kündigen im Ablauf sicherheitshalber noch einmal bei Ihrem alten Versorger für Sie.

        2.2 Ihr bisheriger Versorger meldet sich beim Stromnetzbetreiber als Versorger ab

        Diese Abmeldung ist nötig, um Ihre Versorgung mit dem Landstrom Eifel aufnehmen zu dürfen.

        2.3 Wir melden Ihre Stromversorgung beim zuständigen Stromnetzbetreiber an.

        Voraussetzung dafür, dass wir Sie mit Strom versorgen dürfen, ist der Abschluss eines gültigen Lieferantenrahmenvertrags zwischen uns und Ihrem Stromnetzbetreiber.

        Diesen Lieferantenrahmenvertrag schließen wir ab, sobald ein Kunde im Gebiet eines Stromnetzbetreibers von uns mit Strom beliefert wird. Sollte für Ihre Lieferstelle kein solcher Vertrag bestehen, kann sich der Wechselprozess um ca. weitere vier Wochen verlängern.

        3. Belieferung durch Landstrom Eifel

        Der Stromnetzbetreiber informiert uns, sobald ihm die Abmeldung Ihres bisherigen Versorgers und die Landstrom-Anmeldung vorliegen. Dann erhalten Sie eine Vertragsbestätigung von uns per E-Mail.
      • Was passiert, wenn ich bei meinem bisherigen Versorger noch länger als 12 Monate vertraglich gebunden bin?

        1. Ihr bisheriger Versorger akzeptiert zwar unsere Kündigung, die wir in Ihrem Auftrag durchgeführt haben, allerdings zu dem in Ihrem Vertrag genannten Termin.
        2. Wir können Ihnen leider zum heutigen Zeitpunkt noch nicht mitteilen, wie unsere Konditionen in 12 Monaten sein werden. Aus diesem Grund können wir Ihre Versorgung auch nicht bestätigen.
        3. Durch diese beiden Umstände fallen Sie, wenn Sie nichts unternehmen, nach dem Ablauf Ihres Vertrags in den Grundversorgungstarif Ihres örtlichen Stromversorgers. Zu Ihrer Information: Wir haben im Rahmen des technischen Abwicklungsprozesses keine Möglichkeit die Kündigung bei Ihrem bisherigen Versorger rückgängig zu machen. Deshalb ist es umso wichtiger, dass Sie sich bei Ihrem Anbieterwechsel an die vertraglichen Fristen halten. Da die Grundversorgung in der Regel teurer ist, empfehlen wir Ihnen, sich rechtzeitig auf der Landstrom-Homepage neu anzumelden.
      • Wann kann ich zum Landstrom Eifel wechseln?

        Grundsätzlich unter Einhaltung Ihrer vertraglichen Kündigungsfrist bei Ihrem jetzigen Versorger. Der Wechsel zu uns ist in der Regel jeweils zum Monatsersten mit einer Frist von vier Wochen möglich. Bestellen Sie z. B. am 16. April Landstrom Eifel, kann ihre Landstrom-Lieferung, sofern Sie nicht vertraglich gebunden sind, in der Regel am 1. Juni beginnen. Im Bestellformular wird der nächstmögliche Vertragsbeginn automatisch vorgegeben.
      • Wie lange dauert ein Wechsel?

        Wenn Sie nicht vertraglich an ihren jetzigen Versorger gebunden sind, ist der Wechsel zu uns grundsätzlich mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsersten möglich (siehe auch „Wann kann ich zu Landstrom Eifel wechseln?“). Der Wechsel zu uns kann je nach Bestelldatum zwischen vier und acht Wochen dauern. Bitte beachten Sie, dass durch nicht korrekt angegebene Bestelldaten (z. B. falsche Zählernummer) sich der Wechselvorgang verzögern kann.
      • Kann es bei Verzögerungen des Lieferantenwechsels (Versorgerwechsel) zu Lieferunterbrechungen kommen?

        Nein! Falls es zu einer zeitlichen Verzögerung beim Wechsel kommt, werden Sie gegebenenfalls durch den zuständigen Grundversorger mit Strom beliefert. Wir informieren Sie, sobald Sie mit unserem Landstrom versorgt werden.
      • Muss ich bei einem Wechsel zu Landstrom Eifel bei meinem bisherigen Versorger selbst kündigen?

        Wir kündigen in Ihrem Auftrag den Stromliefervertrag bei Ihrem bisherigen Versorger.

        Sie haben uns hierzu beim Bestellvorgang eine Vollmacht erteilt. Ihr bisheriger Versorger ist dazu verpflichtet, uns diese Kündigung innerhalb von zehn Werktagen zu bestätigen.

        Zusätzlich empfehlen wir Ihnen die Kündigung eigenhändig vorzunehmen. Insbesondere, wenn Ihnen Ihr aktueller Anbieter aufgrund einer Preiserhöhung eine sehr kurze Frist zur Sonderkündigung einräumt, wenn Sie einen Vertrag mit langer Laufzeit haben oder die Kündigungsfrist in weniger als drei Wochen verstrichen ist.

        Um einen reibungslosen Anbieterwechsel zu gewährleisten, sollten Sie bei Ihrer Strombestellung deutlich vermerken, dass die Kündigung beim alten Anbieter bereits eigenhändig vorgenommen wurde. Die Kündigung des Stromvertrages muss in der Regel schriftlich erfolgen.
      • Wie zahle ich meinen Verbrauch?

        Die Zahlung kann wahlweise per Lastschrifteinzugsverfahren oder Banküberweisung erfolgen. Bei Vertragsabschluss wählen Sie die Zahlungsweise – monatliche Abschläge oder Jahresvorauskasse. Bei Jahresvorauskasse wird es für Sie noch günstiger: Sie erhalten 2 % Skonto. Die Höhe der jeweiligen Zahlungen ermitteln wir auf Basis Ihrer Angaben zu Ihrem Jahresstromverbrauch oder Ihrer letzten Jahresrechnung.
      • Wie berechnet sich der Abschlag?

        Der Abschlag ermittelt sich aus den geschätzten Jahresverbrauchskosten, die den Anteil an fixen Kosten (den Grundpreis) und den verbrauchsabhängigen Anteil beinhalten. Den verbrauchsabhängigen Anteil errechnen wir aus dem von Ihnen angegebenen Jahresverbrauch und den zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Preisen. Die geschätzten Jahresverbrauchskosten werden dann auf 11 Abschlagszahlungen aufgeteilt. Danach erfolgt die Schlussrechnung.
      • Bieten Sie auch Landstrom Eifel für meine Wärmepumpe und/oder Nachtspeicherspeicherheizung an?

        Für die Netzgebiete der Westnetz GmbH und der SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH bieten wir Ihnen unseren Sondervertrag „Landstrom Eifel für Wärmepumpen“ an. Sie könne sich auf der Startseite im Reiter „Wärmepumpen“ direkt anmelden. Für Nachtspeicherheizungen 2 Zählermessung bieten wir im Netzgebiet der Westnetz GmbH und der SWT Stadtwerke Trier-Versorgungs-GmbH unseren Sondertarif Landstrom Eifel Nachtspeicherheizungen“ an. Auch diesen können Sie einfach und bequem online unter dem Reiter „Nachtspeicher“ abschließen.
      • Gibt es eine Vertragsbindung bzw. wie sind die Kündigungsfristen?

        Die Erstvertragslaufzeit wird Ihnen vor und während des Bestellprozesses angezeigt. Nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden, erstmals zum Ablauf der Erstlaufzeit. Die Kündigung muss in Textform (inklusive E-Mail) erfolgen. Besondere Kündigungsrechte – wie z.B. ein etwaiges Sonderkündigungsrecht – bleiben hiervon unberührt. Bis zum Ende der Erstvertragslaufzeit gibt Ihnen unsere Preisgarantie auf den Arbeits- und Grundpreis (inkl. staatlicher Steuern/ Abgaben/ Umlage) Sicherheit.
      • Wie wird der Starterbonus sowie das auf die Vorauszahlung gewährte Skonto verrechnet?

        Ein gegebenenfalls gewährter Starterbonus oder eine gewährte Freimenge sowie das aufgrund Ihrer Vorauszahlung gewährte Skonto werden automatisch bei der Jahresabrechnung aufgeführt und in Abzug gebracht.
      • Ich habe keine Kundenummer und keinen derzeitigen Anbieter.

        Sie haben noch keine Kundennummer, wenn Sie eine Wohnung neu bezogen haben. In diesem Fall entfällt natürlich die Angabe des derzeitigen Anbieters. In unserem Bestellformular unter Punkt „Anbieterwechsel“ wählen Sie bitte „nein“ aus.
      • Stromkennzeichnung: Welche Umweltauswirkungen hat die Erzeugung von Landstrom Eifel?

        CO2-Emmissionen (Kohlendioxid) und radioaktiver Abfall, welche bei der Erzeugung von Strom innerhalb eines Kraftwerks bzw. eines Kraftwerksparks anfallen, sind die im Rahmen der Stromkennzeichnung anzugebenden Umweltauswirkungen. Sie werden auf der Erzeugungsebene anlagenspezifisch erhoben und für die Erzeugungsmenge des Kraftwerks ermittelt. Die Ergebnisse des gesamten Kraftwerksparks werden zusammengeführt und zum gleichen Stichtag wie der Erzeugungsmix ausgewiesen.

        Leitfaden BDEW zur Stromkennzeichnung – Bilanzjahr 2012:
        In Bezug auf den Gesamtenergieträgermix des jeweiligen Unternehmens, den Durchschnittswerten der Stromerzeugung in Deutschland sowie bei Angaben zu einem Produktmix und dem potentiell zu veröffentlichenden Residualmix sind Informationen über die Umweltauswirkungen zumindest auf Kohlendioxidemissionen (CO2-Emissionen) und radioaktiven Abfall anzugeben. Die Umweltwerte beziehen sich auf die jeweiligen Angaben. Es wird empfohlen, diese in g/kWh auszuweisen. Wenn keine Umweltauswirkungen anfallen oder neutral bewertet werden, kann dieser Sachverhalt z. B. durch die Formulierung „Dabei entstehen weder CO2 Emissionen noch radioaktiver Abfall“ angezeigt werden.
      • Wo wird Landstrom Eifel erzeugt?

        Die Erzeugung erfolgt aus der PV-Anlage IRT II (Europaallee, Föhren)
      • Wie kann ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen?

        Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Landwerke Eifel Vertriebs-GmbH, Michelbach 1, 54595 Prüm, E-Mail: service@landwerke-eifel.de, Fax: 0800 951 2099, Tel: 0800 951 2000 mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür folgendes Formular verwenden: Muster-Widerrufsformular.
      • Wie kann ich Landgas beziehen?

        Landgas ist in erster Linie ein Online-Produkt. Das macht Ihren Wechsel besonders einfach.
        1. Errechnen Sie sich Ihre persönliche Jahreskosten mit dem Preisrechner (PLZ und Jahresverbrauch eingeben und „Ihren Erdgaspreis berechnen“-Button drücken)
        2. Drücken Sie den „Jetzt Bestellen“-Button
        3. Füllen Sie die Vertragsdaten der Reihe nach aus. Sie brauchen für den Wechsel:
          • Ihre Zählernummer
          • die Adresse der Lieferstelle
          • Ihre Kundennummer bei Ihrem derzeitigen Anbieter
          • Ihre Bankverbindung
          • den Namen Ihres derzeitigen Anbieters
        4. Absenden und in wenigen Minuten erhalten Sie Ihre Bestellbestätigung
      • Wie funktioniert der Wechsel von einem anderen Energieversorger zu Landgas?

        1. Ihre Bestellung

        Sie bestellen Landgas über unser Internetportal www.landgas-eifel.de. Dazu benötigen wir u. a. folgende Informationen:
        • Ihre Zählernummer (bei Eingabe in unserem Bestellformular ohne Leerzeichen)
        • den Namen Ihres derzeitigen Anbieters (nicht bei Neueinzug)
        • die Adresse der Lieferstelle
        • Ihre Kundennummer bei Ihrem derzeitigen Anbieter (nicht bei Neueinzug)
        • Ihre Bankverbindung
        Für eine zügige Abwicklung empfehlen wir Ihnen, bei Landgas den gleichen Vertragspartner anzugeben, wie bei Ihrem bisherigen Versorger. So können wir sicherstellen, dass die Kommunikation mit Ihrem bisherigen Versorger reibungslos funktioniert. Umgehend nach Ihrer Bestellung erhalten Sie eine Bestätigung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten, können Sie zusätzlich auch noch eine Rechnung Ihres alten Versorgers an uns senden (Fax: 0651 717-1269 oder E-Mail: service@landwerke-eifel.de).

        Bitte halten Sie sich bei einem Anbieterwechsel an die vertraglich festgelegten Fristen. Sollten Sie noch länger als sechs Monate bei Ihrem bisherigen Versorger vertraglich gebunden sein, können wir Sie nicht mit Gas beliefern (siehe hierzu auch: Was passiert, wenn ich bei meinem bisherigen Versorger noch länger als 6 Monate vertraglich gebunden bin?)

        2. Ihre Kündigung beim bisherigen Versorger und die weitere Vorgehensweise

        2.1. LWE kündigt bei Ihrem bisherigen Versorger

        Wir kündigen in Ihrem Auftrag den Gasliefervertrag bei Ihrem bisherigen Versorger. Sie haben uns hierzu beim Bestellvorgang eine Vollmacht erteilt. Ihr bisheriger Versorger ist dazu verpflichtet, uns (LWE) diese Kündigung innerhalb von zehn Werktagen zu bestätigen.
        Sofern Sie schon selbst Ihren Gasvertrag gekündigt haben, so ist dies nur von Vorteil. Wir kündigen im Ablauf sicherheitshalber noch einmal bei Ihrem alten Versorger für Sie.

        2.2 Ihr bisheriger Versorger meldet sich beim Gasnetzbetreiber als Versorger ab

        Diese Abmeldung ist nötig, um Ihre Versorgung mit Landgas aufnehmen zu dürfen.

        2.3 LWE meldet Ihre Gasversorgung beim zuständigen Gasnetzbetreiber an.

        Voraussetzung dafür, dass wir Sie mit Gas versorgen dürfen, ist der Abschluss eines gültigen Lieferantenrahmenvertrags zwischen uns (LWE) und Ihrem Gasnetzbetreiber. Diesen Lieferantenrahmenvertrag schließen wir ab, sobald ein Kunde im Gebiet eines Gasnetzbetreibers von uns mit Gas beliefert wird. Sollte für Ihre Lieferstelle noch kein solcher Vertrag bestehen, kann sich der Wechselprozess um ca. weitere vier Wochen verlängern.

        3. Belieferung durch Landgas

        Der Gasnetzbetreiber informiert uns, sobald ihm die Abmeldung Ihres bisherigen Versorgers und die Landgas-Anmeldung vorliegen. Dann erhalten Sie eine Vertragsbestätigung von uns (LWE) per E-Mail.
      • Was passiert, wenn ich bei meinem bisherigen Versorger noch länger als 6 Monate vertraglich gebunden bin?

        1. Ihr bisheriger Versorger akzeptiert zwar unsere Kündigung, die wir in Ihrem Auftrag durchgeführt haben, allerdings zu dem in Ihrem Vertrag genannten Termin.
        2. Wir können Ihnen leider zum heutigen Zeitpunkt noch nicht mitteilen, wie unsere Konditionen in 6 Monaten sein werden. Aus diesem Grund können wir Ihre Versorgung auch nicht bestätigen.
        3. Durch diese beiden Umstände fallen Sie, wenn Sie nichts unternehmen, nach dem Ablauf Ihres Vertrags in den Grundversorgungstarif Ihres örtlichen Gasversorgers.

          Zu Ihrer Information: Wir haben im Rahmen des technischen Abwicklungsprozesses keine Möglichkeit die Kündigung bei Ihrem bisherigen Versorger rückgängig zu machen. Deshalb ist es umso wichtiger, dass Sie sich bei Ihrem Anbieterwechsel an die vertraglichen Fristen halten.
          Da die Grundversorgung in der Regel teurer ist, empfehlen wir Ihnen, sich rechtzeitig auf der Landgas-Homepage neu anzumelden.
      • Wann kann ich zu Landgas wechseln?

        Grundsätzlich unter Einhaltung Ihrer vertraglichen Kündigungsfrist bei Ihrem jetzigen Versorger. Der Wechsel zu uns ist in der Regel jeweils zum Monatsersten mit einer Frist von vier Wochen möglich. Bestellen Sie z. B. am 16. April Landgas, kann ihre Landgas-Lieferung, sofern Sie nicht vertraglich gebunden sind, in der Regel am 1. Juni beginnen. Im Bestellformular wird der nächstmögliche Vertragsbeginn automatisch vorgegeben.
      • Wie lange dauert ein Wechsel?

        Wenn Sie nicht vertraglich an ihren jetzigen Versorger gebunden sind, ist der Wechsel zu uns grundsätzlich mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsersten möglich (siehe auch „Wann kann ich zu Landgas wechseln?“). Der Wechsel zu uns kann je nach Bestelldatum zwischen vier und acht Wochen dauern. Bitte beachten Sie, dass durch nicht korrekt angegebene Bestelldaten (z. B. falsche Zählernummer) sich der Wechselvorgang verzögern kann.
      • Kann es bei Verzögerungen des Lieferantenwechsels (Versorgerwechsel) zu Lieferunterbrechungen kommen?

        Nein! Falls es zu einer zeitlichen Verzögerung beim Wechsel kommt, werden Sie gegebenenfalls durch den zuständigen Grundversorger mit Gas beliefert. Wir informieren Sie, sobald Sie mit Landgas versorgt werden.
      • Muss ich bei einem Wechsel zur Landgas bei meinem bisherigen Versorger selbst kündigen?

        Wir kündigen in Ihrem Auftrag den Gasliefervertrag bei Ihrem bisherigen Versorger. Sie haben uns hierzu beim Bestellvorgang eine Vollmacht erteilt. Ihr bisheriger Versorger ist dazu verpflichtet, uns (LWE) diese Kündigung innerhalb von zehn Werktagen zu bestätigen.
        Zusätzlich empfehlen wir Ihnen die Kündigung eigenhändig vorzunehmen, insbesondere wenn Ihnen Ihr aktueller Anbieter aufgrund einer Preiserhöhung eine sehr kurze Frist zur Sonderkündigung einräumt, wenn Sie einen Vertrag mit langer Laufzeit haben oder die Kündigungsfrist in weniger als drei Wochen verstrichen ist.
        Um einen reibungslosen Anbieterwechsel zu gewährleisten, sollten Sie bei Ihrer Landgasbestellung deutlich vermerken, dass die Kündigung beim alten Anbieter bereits eigenhändig vorgenommen wurde. Die Kündigung des Gasvertrages muss in der Regel schriftlich erfolgen.
      • Wie zahle ich meinen Verbrauch?

        Die Zahlung kann wahlweise per Lastschrifteinzugsverfahren oder Banküberweisung erfolgen.
      • Wie berechnet sich der Abschlag?

        Der Abschlag ermittelt sich aus den geschätzten Jahresverbrauchskosten, die den Anteil an fixen Kosten (den Grundpreis) und den verbrauchsabhängigen Anteil beinhalten. Den verbrauchsabhängigen Anteil errechnen wir aus dem von Ihnen angegebenen Jahresverbrauch und den zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Preisen. Die geschätzten Jahresverbrauchskosten werden dann auf 11 Abschlagszahlungen aufgeteilt. Danach erfolgt die Schlussrechnung.
      • Was passiert bei einem Umzug?

        Bitte teilen Sie uns ihren Umzug unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von sechs Wochen auf das Ende eines Kalendermonats unter Angabe der neuen Anschrift in Textform (inklusive E-Mail) mit (siehe auch Punkt 10 AGB).
        Es bestehen zwei Möglichkeiten:
        1. Falls die neue Abnahmestelle innerhalb des bisherigen Netzgebietes liegt, läuft der Vertrag zu den vereinbarten Konditionen weiter. Wir kümmern uns dann um die Formalitäten mit dem örtlichen Gasnetzbetreiber.
        2. Wenn sich durch Ihren Umzug der zuständige Gasnetzbetreiber ändert, wird Ihr Liefervertrag zum Umzugszeitpunkt beendet. Natürlich versorgen wir Sie auch gerne an der neuen Abnahmestelle mit Landgas. Um festzustellen, ob wir Sie weiterhin mit Landgas beliefern können, bitten wir Sie, Ihre Postleitzahl in unserem Preisrechner unter www.landgas-eifel.de einzugeben.
      • Ich habe keine Kundenummer und keinen derzeitigen Anbieter.

        Sie haben noch keine Kundennummer, wenn Sie eine Wohnung neu bezogen haben. In diesem Fall entfällt natürlich die Angabe des derzeitigen Anbieters. In unserem Bestellformular unter Punkt „Anbieterwechsel“ wählen Sie bitte „nein“ aus.
      • Wie ist meine Rechnung aufgebaut?

        Wer seine Energierechnung verstehen möchte, hat es oft schwer.
        Wir wissen um dieses Problem, aber es gibt gesetzliche Vorschriften, wie die Energierechnung aussehen muss und welche Begrifflichkeiten darin auftauchen müssen.
        Auf folgender Seite übersetzen wir das Fachchinesisch.
      • Wie kann ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen?

        Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (LWE Landwerke Eifel Vertriebs-GmbH, Michelbach 1, 54595 Prüm, E-Mail: service@landwerke-eifel.de, Fax: 0800 951 2099, Tel: 0800 951 2000 mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür folgendes Formular verwenden: Muster-Widerrufsformular.

    Glossar

    • Abrechnungswert (Thermische Energie)

      Der Verbrauchswert in Kilowattstunden (kWh) ergibt sich durch die Multiplikation des gemessenen Verbrauchswertes in Kubikmeter (m³) mit der mit der Zustandszahl und dem Brennwert.
    • Abschlagzahlungen

      Die Abschlagszahlungen sind eine Teilzahlung bzw. Anzahlung auf die bereits geleisteten Energielieferungen und werden mit der turnusmäßigen Endabrechnung verrechnet. Die Höhe des Abschlages orientiert sich an dem zu erwartenden Energieverbrauch.
    • Brennwert

      Der Brennwert des in das Versorgungsnetz der XY Stadtwerke gelieferten Erdgases wird ständig gemessen wobei der gewichtete Mittelwert im jeweiligen Abrechnungszeitraum in die thermische Verbrauchsabrechnung eingeht.
    • Gassteuer

      Die Gassteuer ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer, die seit 1999 auf Grund des Gesetzes zur ökologischen Steuerreform erhoben wird. Besteuert wird der Verbrauch bzw. die Entnahme aus dem Netz im deutschen Steuergebiet. Die Energiesteuer Erdgas wird vom Energieversorger erhoben und an den Fiskus abgeführt.
    • Gasverbrauch

      Der Verbrauchswert in m³ ist der vom Gaszähler volumetrisch gemessene Gasverbrauch für die jeweilige Abrechnungsperiode.
    • Grundpreis

      Der Grundpreis dient der Abdeckung der verbrauchsunabhängigen Kosten und setzt sich im Regelfall aus einem festen Leistungspreis und dem Verrechnungspreis (Zählerpreis) zusammen.
    • Konzessionsabgabe

      Entgelte an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen. Daher wird auch die jeweilige Konzessionsabgabe seitens des Netzbetreibers weiterverrechnet und vom Lieferanten in Rechnung gestellt.
    • Leistungspreis

      Für die bezogene Leistung (kW) wird vom Energieversorger je nach Vereinbarung ein Leistungspreis in Rechnung gestellt. In Abhängigkeit von der Preiskondition wird entweder der höchste gemessene Wert des Jahres (Jahresleistungspreis) oder der Höchstwert eines Monats (Monatsleistungspreis) berechnet.
    • Lieferstelle

      Ort, an dem die Gaslieferung erbracht wird.
    • Messstellenbetrieb

      Der Messstellenbetrieb umfasst den Ein- und Ausbau sowie Betrieb und Wartung von Zählern. Diese Kosten werden vom Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt.
    • Messdienstleistung

      Die Messung beinhaltet die Ermittlung des Energieverbrauchs sowie die Erfassung, Verwaltung und Bereitstellung der Zählerdaten. Diese Kosten werden vom Netzbetreiber bzw. Messdienstleister in Rechnung gestellt.
    • Netzbetreibernummer

      Die Netzbetreibernummer dient der eindeutigen Identifikation des örtlichen Verteilnetzbetreibers, an dessen Netz die Lieferstelle angeschlossen ist.
    • Netznutzungsentgelte

      Entgelte des Energienetzbetreibers für den Transport und die Verteilung der Energie sowie den damit verbundenen Dienstleistungen.
    • thermische Gasabrechnung

      Erdgas wird volumetrisch, das heißt in Kubikmetern (m³), gemessen. Das Betriebsvolumen ist abhängig von Druck und Temperatur. Die in m³ gemessene Menge Erdgas wird in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet, damit es ohne den Einfluss von Druck und Temperatur abgerechnet werden kann. Dazu wird nach eichrechtlich anerkannten Regeln der Verbrauch in m³ mit der Zustandszahl z (z-Zahl) und dem Brennwert multipliziert. Die z-Zahl ist ein Korrekturfaktor, mit dem der Einfluss von Druck und Temperatur aufgehoben wird. Der Brennwert zeigt an, wie viel Energie im Erdgas enthalten ist.
    • Verbrauch

      Der Energieverbrauch für die jeweilige Abrechnungsperiode wird in Kilowattstunden (kWh) ausgewiesen.
    • Verbrauchspreis oder Arbeitspreis

      Der Verbrauchspreis oder Arbeitspreis bezeichnet den Preis für eine verbrauchte Kilowattstunde Energie.
    • Vertragskonto

      Unter dem Vertragskonto sind die Stammdaten des Kunden, die Angaben zur Lieferstelle sowie alle Zahlungsvorgänge bezogen auf diese Lieferstelle erfasst.
    • Zählpunkt/ Marktlokation (ehem. Zählpunktbezeichnung)

      Ein Zählpunkt kennzeichnet eine Lieferstelle eindeutig, diese Nummer existiert nur einmal im europäischen Energienetz. Am Zählpunkt werden die relevanten Messdaten erfasst. Über die Marktlokation kann der Netzbetreiber den Standort der Lieferstelle genau identifizieren und dem Zähler zuordnen. Im Gegensatz dazu ist die Zählernummer nicht ortsgebunden, da Zähler gewechselt werden können.
    • Zustandszahl

      Temperatur und Druck am Verbrauchsort wirken sich auf den Energiegehalt des Erdgases aus und werden als sog. Zustandszahl in der thermischen Verbrauchsabrechnung berücksichtigt.

  • Keine Lust auf Formulare?

    Nutzen Sie unsere kostenfreie Komfortanmeldung:
    0800 951 2000
    Montag-Freitag 8:00 - 18:00 Uhr
  • Noch Fragen

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