1. Ihre Bestellung
Sie bestellen Landstrom Eifel über unser Internetportal. Dazu benötigen wir u. a. folgende Informationen:
- Ihre Zählernummer (bei Eingabe in unserem Bestellformular ohne Leerzeichen)
- den Namen Ihres derzeitigen Anbieters (nicht bei Neueinzug)
- die Adresse der Lieferstelle
- Ihre Kundennummer bei Ihrem derzeitigen Anbieter (nicht bei Neueinzug)
- Ihre Bankverbindung
Für eine zügige Abwicklung empfehlen wir Ihnen, bei Landstrom Eifel den gleichen Vertragspartner anzugeben, wie bei Ihrem bisherigen Versorger. So können wir sicherstellen, dass die Kommunikation mit Ihrem bisherigen Versorger reibungslos funktioniert. Umgehend nach Ihrer Bestellung erhalten Sie eine Bestätigung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Wenn Sie auf Nummer sichergehen möchten, können Sie zusätzlich auch noch eine Rechnung Ihres alten Versorgers an uns senden (Fax: 0800 – 951 2099 oder E-Mail:
service@landwerke-eifel.de.
Bitte halten Sie sich bei einem Anbieterwechsel an die vertraglich festgelegten Fristen. Sollten Sie noch länger als 12 Monate bei Ihrem bisherigen Versorger vertraglich gebunden sein, können wir Sie nicht mit Strom beliefern (siehe hierzu auch: Was passiert, wenn ich bei meinem bisherigen Versorger noch länger als 12 Monate vertraglich gebunden bin?)
2. Ihre Kündigung beim bisherigen Versorger und die weitere Vorgehensweise
2.1. Wir kündigen bei Ihrem bisherigen Versorger
Wir kündigen in Ihrem Auftrag den Stromliefervertrag bei Ihrem bisherigen Versorger. Sie haben uns hierzu beim Bestellvorgang eine Vollmacht erteilt. Ihr bisheriger Versorger ist dazu verpflichtet, uns diese Kündigung innerhalb von zehn Werktagen zu bestätigen.
Sofern Sie schon selbst Ihren Stromvertrag gekündigt haben, so ist dies nur von Vorteil. Wir kündigen im Ablauf sicherheitshalber noch einmal bei Ihrem alten Versorger für Sie.
2.2 Ihr bisheriger Versorger meldet sich beim Stromnetzbetreiber als Versorger ab
Diese Abmeldung ist nötig, um Ihre Versorgung mit dem Landstrom Eifel aufnehmen zu dürfen.
2.3 Wir melden Ihre Stromversorgung beim zuständigen Stromnetzbetreiber an.
Voraussetzung dafür, dass wir Sie mit Strom versorgen dürfen, ist der Abschluss eines gültigen Lieferantenrahmenvertrags zwischen uns und Ihrem Stromnetzbetreiber.
Diesen Lieferantenrahmenvertrag schließen wir ab, sobald ein Kunde im Gebiet eines Stromnetzbetreibers von uns mit Strom beliefert wird. Sollte für Ihre Lieferstelle kein solcher Vertrag bestehen, kann sich der Wechselprozess um ca. weitere vier Wochen verlängern.
3. Belieferung durch Landstrom Eifel
Der Stromnetzbetreiber informiert uns, sobald ihm die Abmeldung Ihres bisherigen Versorgers und die Landstrom-Anmeldung vorliegen. Dann erhalten Sie eine Vertragsbestätigung von uns per E-Mail.